The EU campaign „Our Food. Our Future“ ended on August 31st 2023.

This website is no longer up to date. BUT: The fight for a sustainable and fair food system is far from over. Here you can find all partners who continue this fight – also in your country!

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Weshalb wird ein EU-Lieferkettengesetz benötigt?

An vielen Produkten, die wir in Supermärkten kaufen, ‚kleben‘ Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und andere Ungerechtigkeiten. Die Produkte erreichen uns über Lieferketten, in denen Kleinbäuer*innen, Arbeiter*innen und vor allem Frauen ausgebeutet werden. Viele Arbeiter*innen in der globalen Lebensmittellieferkette sind Migrant*innen, die sich ihren Lebensunterhalt unter prekären, gefährlichen oder Sklaverei-ähnlichen Bedingungen verdienen müssen. Gleichzeitig tragen die großen Unternehmen massiv dazu bei, die Klimakrise zu befeuern; die Agrarindustrie zerstört ökologisch wertvolle Landschaften in unvorstellbarem Ausmaß.

Von diesem System profitieren allein die Supermärkte und Lebensmittelkonzerne: Diese Unternehmen sind kaum verpflichtet, innerhalb ihrer Lieferketten auf die Wahrung von Menschenrechten zu achten. Das muss sich ändern!

Wir erheben unsere Stimme als europäischen Bürger*innen und verlangen Gerechtigkeit: Solidarisch mit Arbeitsmigrant*innen, Kleinbäuer*innen und Menschenrechtsaktivist*innen aus aller Welt, protestierst du mit der E-Mail gegen die unzumutbaren Bedingungen.

An wen wird die E-Mail verschickt und warum ist jetzt der Zeitpunkt für die Forderungen?

Die E-Mail richtet sich an die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, an den Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders sowie an den Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Thierry Breton. Bei diesen drei Politiker*innen innerhalb der EU-Kommission liegt derzeit die Verantwortung, einen Gesetzvorschlag für unternehmerische Sorgfaltspflichten zu erarbeiten.

Das EU-Parlament hat im vergangenen März mit großer Mehrheit die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorzulegen. Das Gesetz soll Unternehmen, auch aus dem Finanzsektor, dazu verpflichten, die Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten. Darüber hinaus sollen Risiken der Unternehmensführung und Umweltschutz in dem Gesetz berücksichtigt werden.

Nach mehrmaligem Verschieben ist der Gesetzesvorschlag aktuell für Ende Oktober angekündigt. Aus diesem Grund erhöhen wir jetzt den Druck, zu handeln.

Welche Elemente braucht das Gesetz, damit es Menschen und Umwelt wirksam schützen kann?

Die folgenden Kernelemente müssen in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden, damit das Lieferkettengesetz zu einem effektiven Instrument zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt wird:

  • EINBEZIEHUNG DER GESAMTEN LIEFERKETTE: Es reicht nicht, dass die Regeln für firmeninterne Aktivitäten und direkte Geschäftspartner gelten. Auch alle Sub-unternehmen und Unternehmen, zu denen Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, müssen einbezogen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Unternehmen hinter ihren langen Lieferketten verstecken können. Mit Hinblick auf das Ausmaß von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Umweltzerstörung, Landraub und Vertreibung in agrarischen Lieferketten, sollten Konzerne der Agrar- und Ernährungsindustrie als Hochrisiko-Unternehmen klassifiziert werden.
  • PERMANENTE DUE-DILIGENCE-PRÜFUNG: Unternehmen müssen verpflichtet werden, im Rahmen einer kontinuierlichen Sorgfaltsprüfung in Übereinstimmung mit bestehenden internationalen Sorgfaltsstandards potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, zu beenden, zu verhindern, abzumildern, zu überwachen und Rechenschaft darüber abzulegen. Unternehmen müssen für die Behebung negativer Auswirkungen im Rahmen all ihrer Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen sorgen oder an ihrer Beseitigung mitwirken. Zudem sollten sie zur Einrichtung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet werden:
  • Unternehmen sollen verpflichtet werden, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschlechtergerechtigkeit, existenzsichernde Löhne und Einkommen sicherzustellen.
  • Es soll klargestellt werden, dass Unternehmen auch zur Verschlechterung der Menschenrechtssituation beitragen, wenn sie unlautere Handelspraktiken betreiben, wie sie in der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken definiert sind.
  • ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG: Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Lieferketten, innerhalb der eigenen Aktivitäten sowie den Geschäftsbeziehungen haftbar sein. Es muss eine zivilrechtliche Haftung eingeführt und damit eine angemessene Wiedergutmachung für die Opfer von Missbrauch durch Unternehmen gesichert sein. Die Opfer dürfen dabei nicht in der Beweispflicht sein.
  • ERNSTHAFTE KONSEQUENZEN: Mitgliedsstaaten der EU müssen die Durchsetzung der oben genannten Verpflichtungen sicherstellen und das Recht auf Wiedergutmachung versichern. Geschieht dies nicht, so sollte es Konsequenzen wie Strafgelder, den Ausschluss aus öffentlichen Verträgen oder der Außenwirtschaftsförderung geben.
  • BESONDERER SCHUTZ FÜR FRAUEN: Da die Rechte von Frauen von Konzernen in einem besonderen Maße verletzt werden, muss die Richtlinie geschlechterspezifische Empfehlungen beinhalten:
  • Die Regelung sollte auf die Konvention zur Abschaffung aller Formen von Diskriminierung gegenüber Frauen (CEDAW) und die ILO-Konvention über den Schutz aller Arbeitsmigrant*innen sowie deren Familienmitglieder verweisen.
  • Die Richtlinie sollte sich auf die Leitlinie des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu den geschlechtsspezifischen Dimensionen des UNGP beziehen, um den Unternehmen Empfehlungen für einen geschlechtsspezifischen Ansatz zu geben, wie z.B.: Geschlechtsspezifische Gewalt und sexuelle Belästigung als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren, die es zu verhindern und zu beseitigen gilt; Geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten und Ergebnisindikatoren zu verwenden, um die tatsächlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Frauen zu bewerten und zu berücksichtigen, dass Frauen aufgrund des intersektionellen Charakters von Diskriminierung unterschiedlich stark betroffen sein können; Gewährleistung eines geschlechtsspezifischen Ansatzes bei der Einbeziehung von Interessenvertreter*innen und Beschwerdemechanismen; Abbau verfahrensrechtlicher Hindernisse für den Zugang von Arbeitsmigrantinnen zur Justiz (z. B. Prozesskostenhilfe, Beweisanforderungen)

Wir dürfen keine Mühen scheuen, um die Menschenrechte und die Umwelt zu schützen. Wir zählen auf Frau Jourová, Herrn Reynders und Herrn Breton, JETZT zu handeln und einen ambitionierten Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen!